§ 1 Geltungsbereich
[Platzhalter] (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der GUHR Steuerberatungsgesellschaft mbH (nachfolgend „Steuerberater“) und ihren Mandanten, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mandanten finden nur insoweit Anwendung, als der Steuerberater diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Umfang und Ausführung des Auftrags
[Platzhalter] (1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung erbracht.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Mandanten
[Platzhalter] Der Mandant ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
§ 4 Verschwiegenheit
[Platzhalter] Der Steuerberater ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
§ 5 Schutz des geistigen Eigentums
[Platzhalter] Der Mandant verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass die im Rahmen des Auftrags vom Steuerberater gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Berechnungen u. Ä. nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.
§ 6 Mängelbeseitigung
[Platzhalter] (1) Der Mandant hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Steuerberater ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
(2) Beseitigt der Steuerberater die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist, so kann der Mandant Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
§ 7 Haftung
[Platzhalter] (1) Der Steuerberater haftet für eigenes sowie für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen.
(2) Der Schadensersatzanspruch ist auf die im Steuerberatungsvertrag bzw. nach gesetzlicher Regelung vereinbarten Höchstbeträge beschränkt.
§ 8 Vergütung
[Platzhalter] Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) bzw. nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Auslagen und Umsatzsteuer werden zusätzlich berechnet.
§ 9 Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
[Platzhalter] (1) Der Steuerberater bewahrt die Handakten für die Dauer von 10 Jahren nach Beendigung des Auftrags auf.
(2) Auf Anforderung des Mandanten hat der Steuerberater die Handakten innerhalb angemessener Frist herauszugeben.
§ 10 Kündigung
[Platzhalter] Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei – außer wenn er ein Dienstvertrag ist, der kein Dauerschuldverhältnis darstellt – vorzeitig und ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden; die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
§ 11 Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort
[Platzhalter] Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Steuerberaters.
§ 12 Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit
[Platzhalter] Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.